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DIE VEREINFACHTE VERSION DER KONVENTION
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Alle Kinder der Welt haben die gleichen Rechte, die am 20. November 1989 in New-York in der internationalen Kinderrechtskonvention niedergeschrieben wurden. Hier finden sie eine vereinfachte Version für die Kinder und die Erwachsenen, die sich schnell ein Bild über die Rechte in der Konvention machen wollen.

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Und hier noch ein mal die Konvention in voller Länge:

 

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Artikel 1

Die internationale Kinderrechtskonvention schützt jedes Kind und jeden Jugendlichen unter 18 Jahren.

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Artikel 2

Du hast die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Anspruch auf gleiche Behandlung, egal wo du lebst, ob du Junge oder Mädchen, arm oder reich bist, ob du mit einer Behinderung lebst oder nicht, egal welche Sprache du sprichst, egal welcher Religion, Kultur oder Nationalität du angehörst.

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Artikel 3

Jede private und öffentliche Einrichtung, Gericht und Behörde muss bei ihren Entscheidungen dein Wohl berücksichtigen und verwirklichen.

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Artikel 4

Der Staat muss die nötigen Maßnahmen ergreifen um deine Rechte zu verwirklichen.

 

Artikel 5

Deine Familie hat die Verantwortung dir beim Verständnis und bei der Ausübung deiner Rechte zu helfen, und dafür zu sorgen, dass deine Rechte respektiert werden.

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Artikel 6

Du hast das Recht zu leben.

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Artikel 7

Du wirst bei der Geburt in ein Register eingetragen und hast das Recht auf einen Namen und eine Nationalität. Auch sollst du, wenn möglich, erfahren wer deine Eltern sind. Erziehung und Fürsorge durch deine Eltern dürfen dir nicht vorenthalten werden.

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Artikel 8

Du hast ein Recht auf eine Identität, eine Nationalität, einen Namen und auf dein familiäres Umfeld. Niemand kann dir sie wegnehmen. Andernfalls verhilft dir der Staat zu deinem Recht.

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Artikel 9

Du hast das Recht mit beiden Eltern zu leben, es sei denn es wäre nicht von Vorteil, denn du hast das Recht in einer Familie zu leben, die für dich sorgt. Unabhängig von deiner Lebenssituation hast du ein Recht deine Eltern zu sehen.

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Artikel 10

Lebt deine Familie in getrennten Ländern, hast du das Recht, zwischen diesen Ländern hin und her zu reisen, um mit beiden Eltern in Kontakt zu bleiben oder als Familie zusammenzukommen.

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Artikel 11

Kein Mensch darf dich in illegaler Weise außer Lande bringen oder dich von deinem Land fernhalten.

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Artikel 12

Du hast das Recht in jeder Situation, auch vor Behörden oder Gerichten, die über dich zu befinden haben, selbst oder durch jemand anderes, gehört und ernst genommen zu werden.

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Artikel 13

Du hast das Recht dich zu informieren und deine Meinung mündlich, schriftlich oder künstlerisch auszudrücken, ohne andere zu verletzen oder zu beleidigen.

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Artikel 14

Du hast das Recht nach deiner Religion, deinem Glauben und deinen Überzeugungen zu leben, solange du andere Menschen nicht daran hinderst ihre Rechte zu genießen. Deine Eltern müssen dir dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Artikel 15

Du hast das Recht dir deine Freunde selbst auszusuchen, dich anderen anzuschließen und Gruppen zu bilden, aber du darfst niemandem dabei schaden.

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Artikel 16

Du hast das Recht auf Intimität und auf Schutz deiner Privatsphäre.

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Artikel 17

Du hast das Recht auf verlässliche und verständliche Informationen aus verschiedenen Medienquellen. Du sollst Zugang zu Radio, Fernsehen, Zeitungen, Bücher, Internet haben, um andere Kulturen kennen zu lernen und auch internationale Erfahrungen aus zu tauschen.

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Artikel 18

Du hast das Recht, wenn möglich, von beiden Eltern erzogen zu werden. Deine Eltern sind gemeinsam verantwortlich und sollten dabei stets abwägen, was für dich am Besten ist. Für berufstätige Eltern muss der Staat die nötigen Einrichtungen schaffen, um die Kinder zu versorgen.

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Artikel 19

Du hast das Recht vor körperlicher, seelischer und moralischer Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung effizient geschützt zu werden.

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Artikel 20

Du hast das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe, wenn du nicht bei deinen Eltern leben kannst. Deine Religion, Tradition und Sprache müssen weiterhin respektiert werden.

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Artikel 21

Du hast die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder, auch wenn du adoptiert wurdest oder in einer Pflegefamilie lebst, egal ob in dem Land in dem du geboren wurdest oder in einem anderen Land.

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Artikel 22

Als Flüchtling hast du ein Recht auf besonderen Schutz. Lebst du alleine in fremder Umgebung, wird man solange nach deinen Eltern oder Familienangehörigen suchen, bis man die Familie zusammenführen kann.

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Artikel 23

Wenn Du mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung lebst, hast du das Recht auf ein möglichst selbstständiges Leben, damit du am alltäglichen Leben der Gesellschaft teilnehmen kannst. Du hast das Recht auf medizinische Hilfe und auf eine optimale Betreuung und bestmögliche Integration.

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Artikel 24

Von Geburt an hast du das Recht auf eine gute medizinische Betreuung, fließendes Trinkwasser, ausreichende vollwertige Nahrungsmittel und eine saubere und sichere Umwelt. Du hast ein Recht darauf zu erfahren was deiner Gesundheit schadet.

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Artikel 25

Falls du nicht zu Hause lebst, sondern in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht bist, hast du ein Recht auf besonderen Schutz und eine gute Betreuung. Du hast ein Recht auf eine regelmäßige Überprüfung deiner Unterbringung.

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Artikel 26

Du hast das Recht aus Sozialleistungen, die dir helfen dich zu entwickeln und unter guten Bedingungen zu leben. Der Staat muss Familien in Not zusätzlich Geld zur Verfügung stellen.

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Artikel 27

Du hast ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, um dich körperlich, moralisch un sozial entwickeln zu können. Der Staat muss deinen Eltern behilflich sein, falls sie nicht ausreichend Mittel haben, um dir dies zu ermöglichen.

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Artikel 28

Du hast das Recht auf Bildung. Der Staat muss dir eine Ausbildung oder ein Studium gemäß deinen Fähigkeiten ermöglichen.

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Artikel 29

Die Schule soll dir die Möglichkeit geben deine Persönlichkeit und deine Fähigkeiten zu entfalten. Sie muss dir helfen dich auf das Leben vorzubereiten und dir vermitteln wie man die Umwelt schützt und seine Mitmenschen respektiert.

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Artikel 30

Du hast das Recht, deine Kultur, deine Sprache und deine Religion zu wählen und auszuleben.

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Artikel 31

Du hast ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel.

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Artikel 32

Du hast das Recht vor jeglicher Ausbeutung und Kinderarbeit, die gesundheitsschädigend ist, geschützt zu werden.

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Artikel 33

Du hast ein Recht vor Drogenkonsum und -handel geschützt zu werden.

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Artikel 34

Du hast ein Recht vor sexuellem Missbrauch geschützt zu werden.

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Artikel 35

Niemand darf dich entführen, kaufen oder verkaufen.

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Artikel 36

Du hast das Recht, vor allen Handlungen bewahrt zu werden, die deiner Entwicklung und deinem Wohlbefinden schaden.

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Artikel 37

Niemand darf dich grausam bestrafen, foltern oder misshandeln.

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Artikel 38

Du hast das Recht in Frieden zu leben, auch wenn du in einem Kriegsgebiet lebst. Keiner darf dich dazu zwingen, Gewalt anzuwenden oder in einem Krieg teilzunehmen.

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Artikel 39

Falls du verletzt, vernachlässigt oder misshandelt wurdest, hast du das Recht auf Hilfe, um dich körperlich und geistig zu erholen und dich wieder in die Gesellschaft einzgliedern.

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Artikel 40

Du hast bei Gericht ein Recht auf Rechtsbeistand und auf ein faires Verfahren.

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Artikel 41

Falls die luxemburgischen Gesetze dich besser beschützen als die Kinderrechtskonvention, müssen diese Gesetze angewendet werden.

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Artikel 42

Du hast das Recht über deine Rechte aufgeklärt zu werden. Die Erwachsenen sollen sie auch kennen. Sie sollen sollen sie auch kennen un dir dabei helfen sie zu verstehen.

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Artikel 43 bis 54

Diese Artikeln der Kinderrechtskonvention erklären wie die jeweiligen Länder und internationale Organisationen dafür sorgen, dass die Kinderrechte respektiert werden.

 

Dies ist kein offizielles Dokument. Den vollständigen Text der Konvention der Kinderrechter finden Sie unter www.ork.lu

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